In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Gebrauch von ferngelenkten Landund Wasser-Modellfahrzeugen:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von ferngelenkten Landund Wasser-Modellfahrzeugen.
Dokumentversion: 2021.11
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden durch den Gebrauch von ferngelenkten Landund Wasser-Modellfahrzeugen.
Dokumentversion: 2021.11