In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Leasing, Pacht, Leihe, verbotene Eigenmacht, besonderer Verwahrungsvertrag:
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie diese Sachen geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt haben oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrags sind.
Versichert sind jedoch Sachschäden an sonstigen beweglichen Sachen gemäß 6.6.3.
Dokumentversion: 2021.11
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn Sie diese Sachen geleast, gepachtet, geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt haben oder sie Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrags sind.
Versichert sind jedoch Sachschäden an sonstigen beweglichen Sachen gemäß 6.6.3.
Dokumentversion: 2021.11