In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger:
Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden
Versichert sind jedoch im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“
• die Differenzdeckung zur gesetzlichen Haftpflicht für im europäischen Ausland geliehenen Fahrzeuge (6.10.3);
• die Mehrkosten durch eine Rabattrückstufung in der Kfz-Haftpflichtbzw. -Vollkaskoversicherung
aufgrund von Beund Entladeschäden am eigenen oder geliehenen fremden Kraftfahrzeug (6.10.4) bzw.
bei Schäden am geliehenen Kraftfahrzeug (6.10.5).
Dokumentversion: 2021.11
Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen den Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-Anhängers wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht werden
Versichert sind jedoch im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“
• die Differenzdeckung zur gesetzlichen Haftpflicht für im europäischen Ausland geliehenen Fahrzeuge (6.10.3);
• die Mehrkosten durch eine Rabattrückstufung in der Kfz-Haftpflichtbzw. -Vollkaskoversicherung
aufgrund von Beund Entladeschäden am eigenen oder geliehenen fremden Kraftfahrzeug (6.10.4) bzw.
bei Schäden am geliehenen Kraftfahrzeug (6.10.5).
Dokumentversion: 2021.11