In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Nachsorgeversicherung:
Entfallen die Voraussetzungen für eine bisher mitversicherte Person (2.2 und 2.3), weil zum Beispiel
• die Ehe rechtskräftig geschieden, eine eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben oder die häusliche Lebensgemeinschaft mit dem/der mitversicherten Lebenspartner/in beendet wurde,
• die volljährigen Kinder oder Enkelkinder die häusliche Gemeinschaft mit Ihnen aufgegeben oder geheiratet haben oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder eheähnliche Lebensgemeinschaft eingegangen sind,
so besteht aufgrund der Nachsorgeversicherung für die mitversicherten Personen Versicherungsschutz
• im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Basis“ für 6 Monate,
• im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ für 12 Monate,
• im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ für 24 Monate.
Der Versicherungsschutz aus der Nachsorgeversicherung beginnt mit dem Ausscheiden aus dem bestehenden Vertrag.
Kommt im Versicherungsfall während der Dauer der Nachsorgeversicherung für die ausscheidende Person kein neuer ARAG Privathaftpflicht-Schutz zustande, so entfällt der Versicherungsschutz für die ausscheidende Person rückwirkend ab diesem Datum.
Der ARAG Privathaftpflicht-Schutz muss innerhalb eines Monats nach Eintritt des Versicherungsfalls rückwirkend zum Austrittsdatum abgeschlossen werden.
Dokumentversion: 2021.11
Entfallen die Voraussetzungen für eine bisher mitversicherte Person (2.2 und 2.3), weil zum Beispiel
• die Ehe rechtskräftig geschieden, eine eingetragene Lebenspartnerschaft rechtskräftig aufgehoben oder die häusliche Lebensgemeinschaft mit dem/der mitversicherten Lebenspartner/in beendet wurde,
• die volljährigen Kinder oder Enkelkinder die häusliche Gemeinschaft mit Ihnen aufgegeben oder geheiratet haben oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft oder eheähnliche Lebensgemeinschaft eingegangen sind,
so besteht aufgrund der Nachsorgeversicherung für die mitversicherten Personen Versicherungsschutz
• im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Basis“ für 6 Monate,
• im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ für 12 Monate,
• im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ für 24 Monate.
Der Versicherungsschutz aus der Nachsorgeversicherung beginnt mit dem Ausscheiden aus dem bestehenden Vertrag.
Kommt im Versicherungsfall während der Dauer der Nachsorgeversicherung für die ausscheidende Person kein neuer ARAG Privathaftpflicht-Schutz zustande, so entfällt der Versicherungsschutz für die ausscheidende Person rückwirkend ab diesem Datum.
Der ARAG Privathaftpflicht-Schutz muss innerhalb eines Monats nach Eintritt des Versicherungsfalls rückwirkend zum Austrittsdatum abgeschlossen werden.
Dokumentversion: 2021.11