In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG):
Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) ist eine
• Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen,
• Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
• Schädigung des Bodens.
Dokumentversion: 2021.11
Ein Umweltschaden im Sinne des Umweltschadensgesetzes (USchadG) ist eine
• Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen,
• Schädigung der Gewässer einschließlich Grundwasser,
• Schädigung des Bodens.
Dokumentversion: 2021.11