In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Personen mit geistiger Behinderung oder anerkannter Pflegebedürftigkeit:
5.1 Mitversichert sind Personen mit geistiger Behinderung oder anerkannter Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe nach § 15
Abs. 3 SGB XI), die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
5.2 Mitversichert sind die oben genannten Personen, wenn sie aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung
oder anerkannten Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe nach § 15 Abs. 3 SGB XI) in einer entsprechenden Betreuungsstätte
untergebracht sind, sofern sie bis zur erstmaligen Unterbringung mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.
Dokumentversion: 2021.11
5.1 Mitversichert sind Personen mit geistiger Behinderung oder anerkannter Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe nach § 15
Abs. 3 SGB XI), die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.
5.2 Mitversichert sind die oben genannten Personen, wenn sie aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung
oder anerkannten Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe nach § 15 Abs. 3 SGB XI) in einer entsprechenden Betreuungsstätte
untergebracht sind, sofern sie bis zur erstmaligen Unterbringung mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.
Dokumentversion: 2021.11