In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Betreute Personen:
Mitversichert ist für die Dauer der Vormundschaft/Betreuung die persönliche gesetzliche Haftpflicht der betreuten
Person, sofern
• Sie (1),
• ihr Ehebzw. eingetragener Lebenspartner (1) oder
• Ihr Lebenspartner in einer eheähnlichen Gemeinschaft (2)
vom inländischen Betreuungsgericht als Vormund/Betreuer bestellt wurden, die Vormundschaft/Betreuung nicht beruflich
ausüben und die betreute Person in Deutschland ihren amtlich gemeldeten Wohnsitz hat.
Sofern ein Dritter (zum Beispiel eine Privathaftpflichtversicherung des Betreuten) zu leisten hat, geht dessen Leis-
tungspflicht vor.
Dokumentversion: 2021.11
Mitversichert ist für die Dauer der Vormundschaft/Betreuung die persönliche gesetzliche Haftpflicht der betreuten
Person, sofern
• Sie (1),
• ihr Ehebzw. eingetragener Lebenspartner (1) oder
• Ihr Lebenspartner in einer eheähnlichen Gemeinschaft (2)
vom inländischen Betreuungsgericht als Vormund/Betreuer bestellt wurden, die Vormundschaft/Betreuung nicht beruflich
ausüben und die betreute Person in Deutschland ihren amtlich gemeldeten Wohnsitz hat.
Sofern ein Dritter (zum Beispiel eine Privathaftpflichtversicherung des Betreuten) zu leisten hat, geht dessen Leis-
tungspflicht vor.
Dokumentversion: 2021.11