In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Anwendung der Vertragsbestimmungen für die mitversicherten Personen:
Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Dies
gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (9.1), wenn das neue Risiko nur für eine mitversi-
cherte Person entsteht.
Dokumentversion: 2021.11
Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen sind auf die mitversicherten Personen entsprechend anzuwenden. Dies
gilt nicht für die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (9.1), wenn das neue Risiko nur für eine mitversi-
cherte Person entsteht.
Dokumentversion: 2021.11