In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Keine Anrechnung der Prozesskosten auf die Versicherungssumme:
Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Abweichend davon werden bei einem in den USA, auf USA-Territorien (Gebiete, die der US-Judikation unterliegen) oder
in Kanada eintretenden Versicherungsfall oder bei einem dort geltend gemachten Anspruch unsere Aufwendungen für
Kosten als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet (siehe auch Auslandsschäden 6.14).
Dokumentversion: 2021.11
Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Abweichend davon werden bei einem in den USA, auf USA-Territorien (Gebiete, die der US-Judikation unterliegen) oder
in Kanada eintretenden Versicherungsfall oder bei einem dort geltend gemachten Anspruch unsere Aufwendungen für
Kosten als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet (siehe auch Auslandsschäden 6.14).
Dokumentversion: 2021.11