In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Allgemeine Umweltrisiken:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässern) ausgebreitet haben.
Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltschadensgesetz siehe Besondere Umweltrisiken (Abschnitt B2).
Dokumentversion: 2021.11
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser (auch Gewässern) ausgebreitet haben.
Zu Gewässerschäden und Schäden nach dem Umweltschadensgesetz siehe Besondere Umweltrisiken (Abschnitt B2).
Dokumentversion: 2021.11