In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Abwässer:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch Abwässer. Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Dokumentversion: 2021.11
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden durch Abwässer. Bei Sachschäden gilt dies ausschließlich für Schäden durch häusliche Abwässer.
Dokumentversion: 2021.11