In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Nicht versicherte Mietsachschäden:
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen der oben genannten Mietsachschäden (1 bis 3)
• durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung,
• Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen besonders versichern können,
• Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kesselund Warmwasserbereitungsanlagen sowie an fest eingebauten Elektround Gasgeräten,
• Schäden an Kraft-, Luftund Wasserfahrzeugen,
• Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen.
Soweit Im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ das Abhandenkommen gemäß 3 versichert ist, erstreckt sich dieser Schutz jedoch nicht auf
Schäden durch den Verlust von Schlüsseln, soweit nicht gemäß 1.18 versichert,
Schäden durch den Verlust von Schmuck, Wertsachen und Geld sowie
Schäden durch den Verlust von Fahrrädern.
Dokumentversion: 2021.11
Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen der oben genannten Mietsachschäden (1 bis 3)
• durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung,
• Glasschäden, soweit Sie sich hiergegen besonders versichern können,
• Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kesselund Warmwasserbereitungsanlagen sowie an fest eingebauten Elektround Gasgeräten,
• Schäden an Kraft-, Luftund Wasserfahrzeugen,
• Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen.
Soweit Im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ das Abhandenkommen gemäß 3 versichert ist, erstreckt sich dieser Schutz jedoch nicht auf
Schäden durch den Verlust von Schlüsseln, soweit nicht gemäß 1.18 versichert,
Schäden durch den Verlust von Schmuck, Wertsachen und Geld sowie
Schäden durch den Verlust von Fahrrädern.
Dokumentversion: 2021.11