In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Ausschluss von Ansprüchen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen:
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, soweit sie aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder Zusage
über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
Dokumentversion: 2021.11
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, soweit sie aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung oder Zusage
über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
Dokumentversion: 2021.11