In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Abgabe von Erklärungen in Ihrem Namen:
Wir sind bevollmächtigt, alle zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig
erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen Sie, sind wir be-
vollmächtigt, den Prozess zu führen. Wir führen den Rechtsstreit in Ihrem Namen auf unsere Kosten.
Dokumentversion: 2021.11
Wir sind bevollmächtigt, alle zur Abwicklung des Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche zweckmäßig
erscheinenden Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben.
Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadensersatzansprüche gegen Sie, sind wir be-
vollmächtigt, den Prozess zu führen. Wir führen den Rechtsstreit in Ihrem Namen auf unsere Kosten.
Dokumentversion: 2021.11