In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Mietsachschäden:
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, von Ihnen gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Dokumentversion: 2021.11
Mietsachschäden sind Schäden an fremden, von Ihnen gemieteten Sachen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Dokumentversion: 2021.11