In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Sachschäden an sonstigen beweglichen Sachen:
Versichert sind im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ und „Premium“ Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Mietsachschäden an vorübergehend (auch kostenfrei) genutzten, gemieteten, geleasten, fremden beweglichen Sachen. Unsere Höchstersatzleistung ist im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ auf 100.000 Euro begrenzt. Im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ ist darüber hinaus auch das Abhandenkommen dieser Sachen bis 20.000 Euro mitversichert.
Dokumentversion: 2021.11
Versichert sind im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ und „Premium“ Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Mietsachschäden an vorübergehend (auch kostenfrei) genutzten, gemieteten, geleasten, fremden beweglichen Sachen. Unsere Höchstersatzleistung ist im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ auf 100.000 Euro begrenzt. Im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ ist darüber hinaus auch das Abhandenkommen dieser Sachen bis 20.000 Euro mitversichert.
Dokumentversion: 2021.11