In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, zum Beispiel im Internet, per E-Mail oder mittels Datenträger.:
Dies gilt ausschließlich für Schäden aus
• der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computerviren und/oder andere Schadprogramme;
• der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen
sich daraus ergebender Personenund Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen sowie
der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Ihre auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (zum Beispiel Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen.
Verletzen Sie diese Obliegenheit, gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten (A3–4).
Dokumentversion: 2021.11
Dies gilt ausschließlich für Schäden aus
• der Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder Veränderung von Daten (Datenveränderung) bei Dritten durch Computerviren und/oder andere Schadprogramme;
• der Datenveränderung aus sonstigen Gründen sowie der Nichterfassung und fehlerhaften Speicherung von Daten bei Dritten und zwar wegen
sich daraus ergebender Personenund Sachschäden, nicht jedoch weiterer Datenveränderungen sowie
der Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Daten bzw. Erfassung/korrekter Speicherung nicht oder fehlerhaft erfasster Daten;
der Störung des Zugangs Dritter zum elektronischen Datenaustausch.
Sie sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Ihre auszutauschenden, zu übermittelnden, bereitgestellten Daten durch Sicherheitsmaßnahmen und/oder -techniken (zum Beispiel Virenscanner, Firewall) gesichert oder geprüft werden bzw. worden sind, die dem Stand der Technik entsprechen. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen.
Verletzen Sie diese Obliegenheit, gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten (A3–4).
Dokumentversion: 2021.11