In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Eigenschäden durch deliktunfähige Enkelkinder:
Versichert ist im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ auch der Schaden an Ihren eigenen Sachen, der durch Ihre deliktunfähigen Enkelkinder verursacht worden ist. Dies gilt nicht, soweit Sie von einem anderen Versicherer Ersatz für den Schaden erlangen können. Wir leisten Ihnen dafür gemäß 22 Neuwertersatz. Unsere Höchstleistung beträgt 1.000 Euro.
Ein Eigenverschulden, das über eine mögliche Aufsichtspflichtverletzung hinausgeht, müssen wir auf Ihren Anspruch anrechnen.
Dokumentversion: 2021.11
Versichert ist im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ auch der Schaden an Ihren eigenen Sachen, der durch Ihre deliktunfähigen Enkelkinder verursacht worden ist. Dies gilt nicht, soweit Sie von einem anderen Versicherer Ersatz für den Schaden erlangen können. Wir leisten Ihnen dafür gemäß 22 Neuwertersatz. Unsere Höchstleistung beträgt 1.000 Euro.
Ein Eigenverschulden, das über eine mögliche Aufsichtspflichtverletzung hinausgeht, müssen wir auf Ihren Anspruch anrechnen.
Dokumentversion: 2021.11