In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen:
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, welche entstehen durch
• Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen,
• Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer.
Dokumentversion: 2021.11
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschäden und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, welche entstehen durch
• Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen,
• Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer.
Dokumentversion: 2021.11