In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Strahlen:
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen stehen (zum Beispiel Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen).
Dokumentversion: 2021.11
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit energiereichen ionisierenden Strahlen stehen (zum Beispiel Strahlen von radioaktiven Stoffen oder Röntgenstrahlen).
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