In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Fortsetzung der Privathaftpflichtversicherung nach Ihrem Tod:
Nach Ihrem Tod besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Das gilt
• für Ihren mitversicherten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner und/oder
• unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Wird die nächste Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner beglichen, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Abschnitt Besondere Umweltrisiken
Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden abweichend von und für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Abschnitt 1 und den folgenden Bedingungen.
Zu Ihrer gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Umweltrisiko) siehe 6.4
Dokumentversion: 2021.11
Nach Ihrem Tod besteht der bedingungsgemäße Versicherungsschutz bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Das gilt
• für Ihren mitversicherten Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner und/oder
• unverheiratete und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Kinder bis zum nächsten Beitragsfälligkeitstermin fort.
Wird die nächste Beitragsrechnung durch den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner beglichen, so wird dieser Versicherungsnehmer.
Abschnitt Besondere Umweltrisiken
Der Versicherungsschutz für Gewässerschäden abweichend von und für Schäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) besteht im Umfang von Abschnitt 1 und den folgenden Bedingungen.
Zu Ihrer gesetzlichen Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts wegen Schäden durch Umwelteinwirkungen (Allgemeines Umweltrisiko) siehe 6.4
Dokumentversion: 2021.11