In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag:
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag dürfen nur Sie als Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der
Obliegenheiten sind sowohl Sie als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Dokumentversion: 2021.11
Die Rechte aus diesem Versicherungsvertrag dürfen nur Sie als Versicherungsnehmer ausüben. Für die Erfüllung der
Obliegenheiten sind sowohl Sie als auch die mitversicherten Personen verantwortlich.
Dokumentversion: 2021.11