In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Umfang der Versicherungsleistung:
Der Versicherungsschutz umfasst
• die Prüfung der Haftpflichtfrage,
• die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und
• Ihre Freistellung von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn Sie aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkennt-
nisses oder Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden sind. Anerkenntnisse und Ver-
gleiche, die Sie ohne unsere Zustimmung abgegeben oder geschlossen haben, sowie Versäumnisurteile, binden uns
nur, soweit der Anspruch auch ohne Versäumnisurteil, Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Ist Ihre Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie binnen zwei Wochen
vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Dokumentversion: 2021.11
Der Versicherungsschutz umfasst
• die Prüfung der Haftpflichtfrage,
• die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und
• Ihre Freistellung von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn Sie aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils, Anerkennt-
nisses oder Vergleichs zur Entschädigung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden sind. Anerkenntnisse und Ver-
gleiche, die Sie ohne unsere Zustimmung abgegeben oder geschlossen haben, sowie Versäumnisurteile, binden uns
nur, soweit der Anspruch auch ohne Versäumnisurteil, Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.
Ist Ihre Schadensersatzverpflichtung mit bindender Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie binnen zwei Wochen
vom Anspruch des Dritten freizustellen.
Dokumentversion: 2021.11