In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Serienschaden:
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle (Serienschaden) gelten als ein
Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
• auf derselben Ursache,
• auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang
oder
• auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln
beruhen.
Dokumentversion: 2021.11
Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende Versicherungsfälle (Serienschaden) gelten als ein
Versicherungsfall, der im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn diese
• auf derselben Ursache,
• auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang
oder
• auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln
beruhen.
Dokumentversion: 2021.11