In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Hausund Grundbesitz:
Versichert sind Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht als Inhaber (Eigentümer oder Mieter)
3.1 einer oder mehrerer Wohnungen und/oder Ferienwohnungen
Versichert sind eine oder mehrere Wohnungen (nicht komplette Mehrfamilienhäuser) und/oder Ferienwohnungen in Europa, den Anrainerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira oder auf den Azoren.
Bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer sind versichert die gesetzlichen Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
3.2 eines selbst bewohnten Einfamilienhauses oder eigenen mitbewohnten Zweifamilienhauses.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber eines selbst bewohnten Einfamilienhauses (gleich welcher Typ, zum Beispiel Freistehendes, Reihenhaus, Doppelhaushälfte) in Deutschland. Im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ und „Premium“ auch für ein als ersten Wohnsitz mitbewohntes eigenes Zweifamilienhaus.
3.3 eines Wochenend-, Ferienhauses oder Kleingartens (Schrebergartens)
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber eines Wochenendoder Ferienhauses (auch zum Beispiel Jagdhütte, Finca, Datsche, Stuga), eines auf Dauer und ohne Unterbrechung fest abgestellten, nicht zugelassenen Wohnwagens (Dauercamping) oder eines Kleingartens (auch Schrebergarten) einschließlich Laube in Europa, den Anrainerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira oder auf den Azoren.
3.4 eines unbebauten Grundstücks
Versichert ist ein unbebautes Grundstück in Deutschland im
• ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Basis“ und „Komfort“ von bis zu 5.000 Quadratmetern Gesamtfläche
• ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ von bis zu 10.000 Quadratmetern Gesamtfläche
3.5 Versichert ist bei den unter 3.1 bis 3.4 genannten Immobilien und Grundstücken die gesetzliche Haftpflicht
• aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, die hierzu obliegen (zum Beispiel bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen) auch wenn diese Pflichten durch Mietvertrag übernommen wurden;
• mitversichert ist darüber hinaus bei fremden Immobilien die gesetzliche Haftpflicht als Haushüter, sofern aus Gefälligkeit die Betreuung (inklusive der Verkehrssicherung) einer anderen Wohnung oder eines anderen Hauses übernommen wurde;
• aus der Vermietung der in Deutschland gelegenen Wohnungen, Häusern, Garagen, Carports und Stellplätze, des Wohnwagens und Kleingartens;
• als Mitinhaber von Gemeinschaftsanlagen, wie zum Beispiel Spielplätze, gemeinschaftliche Zugänge zur öffentlichen Straße, Privatstraßen, Garagenhöfe, Abstellplätze für Abfallbehälter, Wäschetrockenplätze und dergleichen. Nicht versichert ist die Haftpflicht der übrigen Mitinhaber;
• als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestanden hat;
• des Insolvenzund Zwangsverwalters in dieser Eigenschaft;
• aus privatem Eigentum und Besitz von Flüssiggastanks (nicht Heizölbehältern), Abwassergruben und Kleinkläranlagen.
3.6 Mitversicherte Grundstücksbestandteile und Nebengebäude auf dem Grundstück
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber einer Wohnung (3.1), eines selbst bewohnten Einfamilienhauses (3.2) und eines Wochenendoder Ferienhauses (3.3), auch die dazugehörigen Garagen, Carports, Stellplätze und Gärten, Swimmingpools oder Teiche, privat genutzte Nebengebäude auf dem versicherten Grundstück, wie zum Beispiel Gartenhäuser, Gewächshäuser oder ehemalige Scheunen, sowie der Betrieb von Treppenliften.
3.7 Gewerbliche Teilnutzung
Versichert ist neben der gesetzlichen Haftpflicht als Inhaber einer Wohnung (3.1) und eines selbst genutzten Einfamilienhauses (3.2), auch eine gewerbliche Teilnutzung dieser Räumlichkeiten durch versicherte Personen, zum Beispiel Büro-, Praxisoder Lagerraum.
Besteht dafür Versicherungsschutz über einen anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, zum Beispiel einer Berufsoder Betriebshaftpflichtversicherung, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
3.8 Versichert sind im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ und „Premium“ darüber hinaus Schadensersatzansprüche
aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht aus der Vermietung
• von bis zu acht separaten Garagen/Carports/Stellplätzen in Deutschland;
• von bis zu zwei Wohneinheiten (z.B. Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Zweifamilienhaus oder Teile eines Mehrfamilienhauses) in Deutschland und einer Ferienwohnung in Europa bis zu einem Gesamtjahresmietwert von 30.000 Euro für alle Wohneinheiten;
• von Räumen zu gewerblichen Zwecken innerhalb einer nach diesem Vertrag versicherter Immobilie, jedoch nur, soweit dort ein Gewerbe wie in 2.6 genannt, betrieben wird.
3.9 Versichert sind Schadenersatzansprüche aus privatem Eigentum und Besitz von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer
Energie wie zum Beispiel einer Fotovoltaik-, Solar-, Luft-, Wasserund Flächengeothermieanlage, Kleinwindanlagen und Mini-Blockheizkraftwerken einschließlich des Betriebs und der Stromeinspeisung in das elektrische Versorgungsnetz (gilt auch bei einer Gewerbeanmeldung). Nicht versichert sind Geothermieanlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden.
3.10 Versichert sind Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von
Baumaßnahmen der unter 3.1 bis 3.4 genannten Immobilien und Grundstücke (Neubauten, Umbauten, Anbauten, Reparaturen, Abbruchund Grabearbeiten) inklusive privater Eigenleistungen bis zu einer Gesamtbausumme von im
• ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Basis“ bis 50.000 Euro;
• ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ bis 500.000 Euro;
• ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ in unbegrenzter Höhe.
Zur Bausumme zählen alle tatsächlichen Aufwendungen für die Gesamtbaumaßnahme. Wird dieser Betrag überschritten, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen der Vorsorge-Versicherung nach 3.
Mitversichert ist dabei im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ auch die gesetzliche Haftpflicht
• wegen Senkungen eines Grundstücks sowie Erdrutschungen. Ausgeschlossen bleiben Sachschäden am Baugrundstück selbst oder an den darauf befindlichen Gebäuden oder Anlagen.
• wegen Schäden, die durch den Gebrauch von Kränen, Winden und sonstigen Beund Entladevorrichtungen verursacht werden, auch soweit es sich um Schäden an fremden Kraftfahrzeugen handelt. Schäden beim Aufund Abbau sind nicht mitversichert.
Versicherungsschutz besteht nur, insoweit nicht ein anderer Versicherer Eintrittspflichtig ist (Subsidiarität A4-1.4).
Dokumentversion: 2021.11
Versichert sind Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht als Inhaber (Eigentümer oder Mieter)
3.1 einer oder mehrerer Wohnungen und/oder Ferienwohnungen
Versichert sind eine oder mehrere Wohnungen (nicht komplette Mehrfamilienhäuser) und/oder Ferienwohnungen in Europa, den Anrainerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira oder auf den Azoren.
Bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer sind versichert die gesetzlichen Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
3.2 eines selbst bewohnten Einfamilienhauses oder eigenen mitbewohnten Zweifamilienhauses.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber eines selbst bewohnten Einfamilienhauses (gleich welcher Typ, zum Beispiel Freistehendes, Reihenhaus, Doppelhaushälfte) in Deutschland. Im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ und „Premium“ auch für ein als ersten Wohnsitz mitbewohntes eigenes Zweifamilienhaus.
3.3 eines Wochenend-, Ferienhauses oder Kleingartens (Schrebergartens)
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber eines Wochenendoder Ferienhauses (auch zum Beispiel Jagdhütte, Finca, Datsche, Stuga), eines auf Dauer und ohne Unterbrechung fest abgestellten, nicht zugelassenen Wohnwagens (Dauercamping) oder eines Kleingartens (auch Schrebergarten) einschließlich Laube in Europa, den Anrainerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira oder auf den Azoren.
3.4 eines unbebauten Grundstücks
Versichert ist ein unbebautes Grundstück in Deutschland im
• ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Basis“ und „Komfort“ von bis zu 5.000 Quadratmetern Gesamtfläche
• ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ von bis zu 10.000 Quadratmetern Gesamtfläche
3.5 Versichert ist bei den unter 3.1 bis 3.4 genannten Immobilien und Grundstücken die gesetzliche Haftpflicht
• aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, die hierzu obliegen (zum Beispiel bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen) auch wenn diese Pflichten durch Mietvertrag übernommen wurden;
• mitversichert ist darüber hinaus bei fremden Immobilien die gesetzliche Haftpflicht als Haushüter, sofern aus Gefälligkeit die Betreuung (inklusive der Verkehrssicherung) einer anderen Wohnung oder eines anderen Hauses übernommen wurde;
• aus der Vermietung der in Deutschland gelegenen Wohnungen, Häusern, Garagen, Carports und Stellplätze, des Wohnwagens und Kleingartens;
• als Mitinhaber von Gemeinschaftsanlagen, wie zum Beispiel Spielplätze, gemeinschaftliche Zugänge zur öffentlichen Straße, Privatstraßen, Garagenhöfe, Abstellplätze für Abfallbehälter, Wäschetrockenplätze und dergleichen. Nicht versichert ist die Haftpflicht der übrigen Mitinhaber;
• als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestanden hat;
• des Insolvenzund Zwangsverwalters in dieser Eigenschaft;
• aus privatem Eigentum und Besitz von Flüssiggastanks (nicht Heizölbehältern), Abwassergruben und Kleinkläranlagen.
3.6 Mitversicherte Grundstücksbestandteile und Nebengebäude auf dem Grundstück
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber einer Wohnung (3.1), eines selbst bewohnten Einfamilienhauses (3.2) und eines Wochenendoder Ferienhauses (3.3), auch die dazugehörigen Garagen, Carports, Stellplätze und Gärten, Swimmingpools oder Teiche, privat genutzte Nebengebäude auf dem versicherten Grundstück, wie zum Beispiel Gartenhäuser, Gewächshäuser oder ehemalige Scheunen, sowie der Betrieb von Treppenliften.
3.7 Gewerbliche Teilnutzung
Versichert ist neben der gesetzlichen Haftpflicht als Inhaber einer Wohnung (3.1) und eines selbst genutzten Einfamilienhauses (3.2), auch eine gewerbliche Teilnutzung dieser Räumlichkeiten durch versicherte Personen, zum Beispiel Büro-, Praxisoder Lagerraum.
Besteht dafür Versicherungsschutz über einen anderen Haftpflichtversicherungsvertrag, zum Beispiel einer Berufsoder Betriebshaftpflichtversicherung, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
3.8 Versichert sind im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ und „Premium“ darüber hinaus Schadensersatzansprüche
aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht aus der Vermietung
• von bis zu acht separaten Garagen/Carports/Stellplätzen in Deutschland;
• von bis zu zwei Wohneinheiten (z.B. Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Zweifamilienhaus oder Teile eines Mehrfamilienhauses) in Deutschland und einer Ferienwohnung in Europa bis zu einem Gesamtjahresmietwert von 30.000 Euro für alle Wohneinheiten;
• von Räumen zu gewerblichen Zwecken innerhalb einer nach diesem Vertrag versicherter Immobilie, jedoch nur, soweit dort ein Gewerbe wie in 2.6 genannt, betrieben wird.
3.9 Versichert sind Schadenersatzansprüche aus privatem Eigentum und Besitz von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer
Energie wie zum Beispiel einer Fotovoltaik-, Solar-, Luft-, Wasserund Flächengeothermieanlage, Kleinwindanlagen und Mini-Blockheizkraftwerken einschließlich des Betriebs und der Stromeinspeisung in das elektrische Versorgungsnetz (gilt auch bei einer Gewerbeanmeldung). Nicht versichert sind Geothermieanlagen, die mittels Bohrung errichtet werden oder wurden.
3.10 Versichert sind Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht als Bauherr oder Unternehmer von
Baumaßnahmen der unter 3.1 bis 3.4 genannten Immobilien und Grundstücke (Neubauten, Umbauten, Anbauten, Reparaturen, Abbruchund Grabearbeiten) inklusive privater Eigenleistungen bis zu einer Gesamtbausumme von im
• ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Basis“ bis 50.000 Euro;
• ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ bis 500.000 Euro;
• ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ in unbegrenzter Höhe.
Zur Bausumme zählen alle tatsächlichen Aufwendungen für die Gesamtbaumaßnahme. Wird dieser Betrag überschritten, entfällt die Mitversicherung. Es gelten dann die Bestimmungen der Vorsorge-Versicherung nach 3.
Mitversichert ist dabei im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ auch die gesetzliche Haftpflicht
• wegen Senkungen eines Grundstücks sowie Erdrutschungen. Ausgeschlossen bleiben Sachschäden am Baugrundstück selbst oder an den darauf befindlichen Gebäuden oder Anlagen.
• wegen Schäden, die durch den Gebrauch von Kränen, Winden und sonstigen Beund Entladevorrichtungen verursacht werden, auch soweit es sich um Schäden an fremden Kraftfahrzeugen handelt. Schäden beim Aufund Abbau sind nicht mitversichert.
Versicherungsschutz besteht nur, insoweit nicht ein anderer Versicherer Eintrittspflichtig ist (Subsidiarität A4-1.4).
Dokumentversion: 2021.11