In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Mietsachschäden an gemieteten privaten Räumlichkeiten:
Versichert sind Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Versichert sind auch Schäden infolge von Schimmelbildung.
Dokumentversion: 2021.11
Versichert sind Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Mietsachschäden ausschließlich an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. Versichert sind auch Schäden infolge von Schimmelbildung.
Dokumentversion: 2021.11