In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Versicherungssummen:
Die Höchstersatzleistung für Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung elektronischer Daten beträgt je Versicherungsfall und -jahr im
• ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Basis“ 1.000.000 Euro;
• ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ und „Premium“ 5.000.000 Euro.
Abweichend davon ist bei einem in den USA, auf USA-Territorien (Gebiete, die der US-Judikation unterliegen) oder in Kanada eintretenden Versicherungsfall oder bei einem dort geltend gemachten Anspruch die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall und -jahr auf 1.000.000 Euro begrenzt.
Dokumentversion: 2021.11
Die Höchstersatzleistung für Schäden im Zusammenhang mit der Übertragung elektronischer Daten beträgt je Versicherungsfall und -jahr im
• ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Basis“ 1.000.000 Euro;
• ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ und „Premium“ 5.000.000 Euro.
Abweichend davon ist bei einem in den USA, auf USA-Territorien (Gebiete, die der US-Judikation unterliegen) oder in Kanada eintretenden Versicherungsfall oder bei einem dort geltend gemachten Anspruch die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall und -jahr auf 1.000.000 Euro begrenzt.
Dokumentversion: 2021.11