In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Abwehr unberechtigter Ansprüche aus behauptetem „Cybermobbing“:
Versichert ist im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ und „Premium“ auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen aus behaupteten vorsätzlich begangenen Taten in Form von „Cybermobbing“ mit Personenund Sachschäden durch die mitversicherten minderjährigen Kinder.
Der Versicherungsschutz entfällt (auch rückwirkend), wenn die Täterschaft des versicherten Kindes nachgewiesen oder rechtskräftig festgestellt wird.
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt
• im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ 10.000 Euro
• im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ 100.000 Euro.
Dokumentversion: 2021.11
Versichert ist im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ und „Premium“ auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen aus behaupteten vorsätzlich begangenen Taten in Form von „Cybermobbing“ mit Personenund Sachschäden durch die mitversicherten minderjährigen Kinder.
Der Versicherungsschutz entfällt (auch rückwirkend), wenn die Täterschaft des versicherten Kindes nachgewiesen oder rechtskräftig festgestellt wird.
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt
• im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ 10.000 Euro
• im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ 100.000 Euro.
Dokumentversion: 2021.11