In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Kapitalwert bei Rentenzahlung bei nicht ausreichender Versicherungssumme:
Haben Sie an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versiche-
rungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden
Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw.
ihres Restbetrags zum Kapitalwert der Rente von uns erstattet.
Für die Berechnung des Rentenwerts gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz
in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
Bei der Berechnung des Betrags, mit dem Sie sich an die laufenden Rentenzahlungen beteiligen müssen, wenn der Ka-
pitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversiche-
rungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme ab-
gesetzt.
Dokumentversion: 2021.11
Haben Sie an den Geschädigten Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der Rente die Versiche-
rungssumme oder den nach Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch verbleibenden
Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw.
ihres Restbetrags zum Kapitalwert der Rente von uns erstattet.
Für die Berechnung des Rentenwerts gilt die entsprechende Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz
in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
Bei der Berechnung des Betrags, mit dem Sie sich an die laufenden Rentenzahlungen beteiligen müssen, wenn der Ka-
pitalwert der Rente die Versicherungssumme oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende Restversiche-
rungssumme übersteigt, werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme ab-
gesetzt.
Dokumentversion: 2021.11