In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Keine Erstattung eines Mehraufwands durch Weigerung:
Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an
Ihrem Verhalten scheitert, haben wir für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungs-
leistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
Dokumentversion: 2021.11
Falls die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder Vergleich an
Ihrem Verhalten scheitert, haben wir für den von der Weigerung an entstehenden Mehraufwand an Entschädigungs-
leistung, Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.
Dokumentversion: 2021.11