In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Tiere:
9.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren, Bienen und kleinen Wildtieren in Käfigen bzw. Terrarien. Sofern vorgeschrieben sind bei kleinen Wildtieren, die behördlichen Auflagen (zum Beispiel Sachkundenachweis, polizeiliches Führungszeugnis, Haltungsgenehmigung der Behörde und des Vermieters, separater Giftschlangenraum mit allen Vorkehrungen) einzuhalten. Wenn Sie diese Obliegenheit verletzen, gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten (A3–4).
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von
• Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reitund Zugtieren,
• wilden Tieren sowie von
• Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Mitversichert ist jedoch
• der eigene ausgebildete Assistenzhund für Behinderte (zum Beispiel Blindenbegleithund) sowie
• Nutztiere, die zu eigenwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden (zum Beispiel Schafe, Schweine oder Geflügel).
9.2 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht
• als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde,
• als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde,
• als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken,
soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Dokumentversion: 2021.11
9.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren, Bienen und kleinen Wildtieren in Käfigen bzw. Terrarien. Sofern vorgeschrieben sind bei kleinen Wildtieren, die behördlichen Auflagen (zum Beispiel Sachkundenachweis, polizeiliches Führungszeugnis, Haltungsgenehmigung der Behörde und des Vermieters, separater Giftschlangenraum mit allen Vorkehrungen) einzuhalten. Wenn Sie diese Obliegenheit verletzen, gelten die Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten (A3–4).
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von
• Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reitund Zugtieren,
• wilden Tieren sowie von
• Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Mitversichert ist jedoch
• der eigene ausgebildete Assistenzhund für Behinderte (zum Beispiel Blindenbegleithund) sowie
• Nutztiere, die zu eigenwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden (zum Beispiel Schafe, Schweine oder Geflügel).
9.2 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht
• als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde,
• als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde,
• als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken,
soweit Versicherungsschutz nicht über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Dokumentversion: 2021.11