In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Erstattung Schadensersatzansprüche durch deliktunfähige Kinder (unter 7 Jahre) und mitversicherten Personen:
Wir werden uns nicht auf eine Deliktunfähigkeit von mitversicherten Personen berufen (zum Beispiel aufgrund der Regelungen der §§ 827 oder 828 Bürgerliches Gesetzbuch), wenn Sie das wünschen. Eine Leistung erfolgt auch ohne Vorliegen einer gesetzlichen Haftung. Sofern ein Dritter (zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung der Eltern) zu leisten hat, geht dessen Leistungspflicht vor.
Ein Mitverschulden des Geschädigten wird bei der Leistung berücksichtigt.
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist begrenzt.
• Im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Basis“ auf 50.000 Euro
• im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ auf 100.000 Euro und
• im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ auf die Versicherungssumme.
Dokumentversion: 2021.11
Wir werden uns nicht auf eine Deliktunfähigkeit von mitversicherten Personen berufen (zum Beispiel aufgrund der Regelungen der §§ 827 oder 828 Bürgerliches Gesetzbuch), wenn Sie das wünschen. Eine Leistung erfolgt auch ohne Vorliegen einer gesetzlichen Haftung. Sofern ein Dritter (zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung der Eltern) zu leisten hat, geht dessen Leistungspflicht vor.
Ein Mitverschulden des Geschädigten wird bei der Leistung berücksichtigt.
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall ist begrenzt.
• Im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Basis“ auf 50.000 Euro
• im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ auf 100.000 Euro und
• im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ auf die Versicherungssumme.
Dokumentversion: 2021.11