In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Schäden bei Gefälligkeitshandlungen:
Wir werden uns im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ und „Premium“ nicht auf den Einwand der Gefälligkeit berufen, wenn Sie es wünschen und anderweitig kein Versicherungsschutz für den Schaden besteht. Eine Leistung erfolgt auch ohne Vorliegen einer gesetzlichen Haftung.
Dokumentversion: 2021.11
Wir werden uns im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ und „Premium“ nicht auf den Einwand der Gefälligkeit berufen, wenn Sie es wünschen und anderweitig kein Versicherungsschutz für den Schaden besteht. Eine Leistung erfolgt auch ohne Vorliegen einer gesetzlichen Haftung.
Dokumentversion: 2021.11