In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Schäden durch Verletzung von Persönlichkeitsoder Namensrechten:
Versichert ist im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ und „Premium“ auch die gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung von Persönlichkeitsund Namensrechten von Privatpersonen, jedoch nicht von Personen des öffentlichen Lebens sowie Verletzungen des Rechts am eigenen Bild.
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt
• im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ 10.000 Euro
• im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ 100.000 Euro;
Es gilt der Ausschluss nach 7.1.
Dokumentversion: 2021.11
Versichert ist im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ und „Premium“ auch die gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung von Persönlichkeitsund Namensrechten von Privatpersonen, jedoch nicht von Personen des öffentlichen Lebens sowie Verletzungen des Rechts am eigenen Bild.
Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt
• im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Komfort“ 10.000 Euro
• im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ 100.000 Euro;
Es gilt der Ausschluss nach 7.1.
Dokumentversion: 2021.11