In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Persönlichkeitsund Namensrechtsverletzungen:
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeitsoder Namensrechtsverletzungen.
Dokumentversion: 2021.11
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeitsoder Namensrechtsverletzungen.
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