In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Leistungspflicht:
Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der schadensersatzpflichtige Dritte Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang Ihrer Privathaftpflichtversicherung (Abschnitt B1) hätte. Daher finden im Rahmen der Forderungsausfalldeckung für die Person des Schädigers auch die Risikobeschreibungen und Ausschlüsse Anwendung, die für Sie gilt. So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat.
Mitversichert sind, abweichend von 6.9, gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen Dritte
• aus der Eigenschaft des Schädigers als privater Halter eines Hundes oder Pferdes und
• aufgrund eines vorsätzlichen Handelns des Schädigers.
Dokumentversion: 2021.11
Wir sind in dem Umfang leistungspflichtig, in dem der schadensersatzpflichtige Dritte Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang Ihrer Privathaftpflichtversicherung (Abschnitt B1) hätte. Daher finden im Rahmen der Forderungsausfalldeckung für die Person des Schädigers auch die Risikobeschreibungen und Ausschlüsse Anwendung, die für Sie gilt. So besteht insbesondere kein Versicherungsschutz, wenn der Schädiger den Schaden im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit verursacht hat.
Mitversichert sind, abweichend von 6.9, gesetzliche Haftpflichtansprüche gegen Dritte
• aus der Eigenschaft des Schädigers als privater Halter eines Hundes oder Pferdes und
• aufgrund eines vorsätzlichen Handelns des Schädigers.
Dokumentversion: 2021.11