In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Zeitliche Begrenzung des Versicherungsschutzes:
Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle,
• die während der Wirksamkeit der Versicherung der ARAG-Opferhilfe eingetreten sind und
• die uns nicht später als zwei Jahre nach dem Ende der Versicherung unter Vorlage des Bewilligungsbescheids gemeldet werden.
Abschnitt Rechtsschutzleistungen
Wir gewähren, neben den Schadensersatzleistungen aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht, auch Rechtsschutzleistungen für Sie und die mitversicherten Personen
Dazu haben wir für Sie mit der ARAG SE, ARAG Platz 1, 40472 Düsseldorf einen Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen. Die Rechtsschutzleistungen erbringt die ARAG SE nach Maßgabe der unten genannten Bedingungen:
Dokumentversion: 2021.11
Versicherungsschutz besteht für Versicherungsfälle,
• die während der Wirksamkeit der Versicherung der ARAG-Opferhilfe eingetreten sind und
• die uns nicht später als zwei Jahre nach dem Ende der Versicherung unter Vorlage des Bewilligungsbescheids gemeldet werden.
Abschnitt Rechtsschutzleistungen
Wir gewähren, neben den Schadensersatzleistungen aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht, auch Rechtsschutzleistungen für Sie und die mitversicherten Personen
Dazu haben wir für Sie mit der ARAG SE, ARAG Platz 1, 40472 Düsseldorf einen Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen. Die Rechtsschutzleistungen erbringt die ARAG SE nach Maßgabe der unten genannten Bedingungen:
Dokumentversion: 2021.11