In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Familienangehörige:
Mitversichert sind alle mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft lebenden und amtlich gemeldeten Familienange-
hörigen, wie zum Beispiel Eltern (auch Stief-, Adoptivund Pflegeeltern), Großeltern, Geschwister, auch die des Ehe
bzw. eingetragenen oder eheähnlichen Lebenspartners.
Dokumentversion: 2021.11
Mitversichert sind alle mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft lebenden und amtlich gemeldeten Familienange-
hörigen, wie zum Beispiel Eltern (auch Stief-, Adoptivund Pflegeeltern), Großeltern, Geschwister, auch die des Ehe
bzw. eingetragenen oder eheähnlichen Lebenspartners.
Dokumentversion: 2021.11