In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Kosten der Verteidigung bei Strafverfahren:
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden
Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für Sie durch uns gewünscht oder geneh-
migt, so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Ver-
teidigers.
Dokumentversion: 2021.11
Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadenereignisses, das einen unter den Versicherungsschutz fallenden
Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für Sie durch uns gewünscht oder geneh-
migt, so tragen wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders vereinbarten höheren Kosten des Ver-
teidigers.
Dokumentversion: 2021.11