In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Selbstbeteiligung an der Entschädigungsleistung:
Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit einem im Ver-
sicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch wenn die begründeten Haft-
pflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom
Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen. 1 Satz 1 bleibt unberührt.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleiben wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht
übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.
Dokumentversion: 2021.11
Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versicherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit einem im Ver-
sicherungsschein und seinen Nachträgen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch wenn die begründeten Haft-
pflichtansprüche aus einem Versicherungsfall die Versicherungssumme übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom
Betrag der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen. 1 Satz 1 bleibt unberührt.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, bleiben wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbeteiligung nicht
übersteigt, zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche verpflichtet.
Dokumentversion: 2021.11