In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Sportausübung:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Ausübung von Sport, wie zum Beispiel Radfahren (auch mit nicht zulassungspflichtigen E-Bikes/Pedelecs), aus der Nutzung von Kite-Sportgeräten (Boards oder Drachen), Surfboards, Strandoder Eisseglern etc.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus
• einer jagdlichen Betätigung,
• der Teilnahme an Pferde-, Radoder Kraftfahrzeugrennen sowie der Vorbereitung hierzu (Training). Mitversichert sind jedoch Schadensersatzansprüche in Zusammenhang mit der Teilnahme an nicht beruflich betriebenen Radrennen (Freizeitsport) sowie die Vorbereitung hierzu.
Dokumentversion: 2021.11
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Ausübung von Sport, wie zum Beispiel Radfahren (auch mit nicht zulassungspflichtigen E-Bikes/Pedelecs), aus der Nutzung von Kite-Sportgeräten (Boards oder Drachen), Surfboards, Strandoder Eisseglern etc.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus
• einer jagdlichen Betätigung,
• der Teilnahme an Pferde-, Radoder Kraftfahrzeugrennen sowie der Vorbereitung hierzu (Training). Mitversichert sind jedoch Schadensersatzansprüche in Zusammenhang mit der Teilnahme an nicht beruflich betriebenen Radrennen (Freizeitsport) sowie die Vorbereitung hierzu.
Dokumentversion: 2021.11