In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Gebrauch von Luftfahrzeugen und Flugmodellen:
11.1 Versichert sind Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen (zum Beispiel unbemannte Ballons und Sportlenkdrachen).
11.2 Versichert sind darüber hinaus Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit Sie nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen werden.
11.3 Versichert sind weiterhin Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge (Flugmodelle) verursacht werden, soweit sie
• ohne Motor oder Treibsätze ein Fluggewicht von 20 Kilogramm,
• mit Motor oder Treibsätze höchstens der Klasse C2 angehören und ein Fluggewicht von 4 Kilogramm
nicht überschreiten.
Dokumentversion: 2021.11
11.1 Versichert sind Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen (zum Beispiel unbemannte Ballons und Sportlenkdrachen).
11.2 Versichert sind darüber hinaus Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden, soweit Sie nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen werden.
11.3 Versichert sind weiterhin Schadensersatzansprüche aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht wegen Schäden, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge (Flugmodelle) verursacht werden, soweit sie
• ohne Motor oder Treibsätze ein Fluggewicht von 20 Kilogramm,
• mit Motor oder Treibsätze höchstens der Klasse C2 angehören und ein Fluggewicht von 4 Kilogramm
nicht überschreiten.
Dokumentversion: 2021.11