In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Abwehr unberechtigter Ansprüche bei behaupteten Vorsatzschäden:
Versichert ist im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen aus behaupteten Vorsatztaten. Kein Versicherungsschutz besteht, sofern der Vorwurf ein Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches darstellt. Der Versicherungsschutz entfällt (auch rückwirkend), wenn der Vorsatz nachgewiesen oder rechtskräftig festgestellt wird.
Dokumentversion: 2021.11
Versichert ist im ARAG Privathaftpflicht-Schutz „Premium“ auch die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen aus behaupteten Vorsatztaten. Kein Versicherungsschutz besteht, sofern der Vorwurf ein Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches darstellt. Der Versicherungsschutz entfällt (auch rückwirkend), wenn der Vorsatz nachgewiesen oder rechtskräftig festgestellt wird.
Dokumentversion: 2021.11