In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Vorsätzlich herbeigeführte Schäden:
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
2.10 findet keine Anwendung.
Dokumentversion: 2021.11
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
2.10 findet keine Anwendung.
Dokumentversion: 2021.11