In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Gentechnik:
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf
• gentechnische Arbeiten,
• gentechnisch veränderte Organismen,
• Erzeugnisse, die
Bestandteile aus gentechnisch veränderten Organismen enthalten,
aus gentechnisch veränderten Organismen oder mit Hilfe von gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden.
Dokumentversion: 2021.11
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind auf
• gentechnische Arbeiten,
• gentechnisch veränderte Organismen,
• Erzeugnisse, die
Bestandteile aus gentechnisch veränderten Organismen enthalten,
aus gentechnisch veränderten Organismen oder mit Hilfe von gentechnisch veränderten Organismen hergestellt wurden.
Dokumentversion: 2021.11