In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Übertragung von Krankheiten:
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen
• Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit durch Sie resultieren;
• Sachschäden, die durch Krankheit von Ihnen gehörenden, von Ihnen gehaltenen oder veräußerten Tieren entstanden sind.
In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.
Dokumentversion: 2021.11
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen
• Personenschäden, die aus der Übertragung einer Krankheit durch Sie resultieren;
• Sachschäden, die durch Krankheit von Ihnen gehörenden, von Ihnen gehaltenen oder veräußerten Tieren entstanden sind.
In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben.
Dokumentversion: 2021.11