In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für ausgeschlossene Leistungen:
Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden
• die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen;
• für die Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag (zum Beispiel Gewässerschadenhaftpflichtversicherung) Versicherungsschutz haben oder hätten erlangen können.
Dokumentversion: 2021.11