In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Umfang der Forderungsausfalldeckung:
Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
Dokumentversion: 2021.11
Versicherungsschutz besteht bis zur Höhe der titulierten Forderung.
Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Dem schadensersatzpflichtigen Dritten stehen keine Rechte aus diesem Vertrag zu.
Dokumentversion: 2021.11