In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für Umfang der Leistung:
Wir leisten den Betrag, der sich aus der Kapitalisierung der bewilligten Leistungen gemäß den §§ 30 bis 34 des Bundesversorgungsgesetzes für den Zeitraum von drei Jahren ergibt, höchstens jedoch 50.000 Euro.
Die Anrechnung einer vereinbarten Selbstbeteiligung erfolgt nicht.
Dokumentversion: 2021.11
Wir leisten den Betrag, der sich aus der Kapitalisierung der bewilligten Leistungen gemäß den §§ 30 bis 34 des Bundesversorgungsgesetzes für den Zeitraum von drei Jahren ergibt, höchstens jedoch 50.000 Euro.
Die Anrechnung einer vereinbarten Selbstbeteiligung erfolgt nicht.
Dokumentversion: 2021.11