In der Privathaftpflichtversicherung der ARAG gilt folgendes für ARAG JuraTel:
Ein Anspruch auf Rechtsschutz besteht bei Vorliegen eines Beratungsbedürfnisses im Zusammenhang mit einem Versicherungsfall des ARAG Haftpflicht-Schutz-Produktes. Es besteht für die telefonische Erstberatung keine Wartezeit.
Die ARAG SE stellt Ihnen eine Rufnummer für den schnellen und einfachen Zugang zu einer telefonischen Erstberatung (einem telefonischen ersten Beratungsgespräch) durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in einer der oben genannten Angelegenheiten zur Verfügung, auf die deutsches Recht anwendbar ist.
Die ARAG SE übernimmt je telefonischer Erstberatung (Rat oder Auskunft) die Vergütung eines für Sie tätigen Rechtsanwalts gemäß § 5 Absatz 1 a) ARB 2021 (siehe Auszug). Eine Selbstbeteiligung ist für die telefonische Erstberatung nicht vereinbart.
Dokumentversion: 2021.11